Die verschwundene Leiche


Die verschwundene Leiche

Mit folgender Erklärung zum Tatgeschehen kann ich verdeutlichen, dass die Kripo Bamberg mit der Staatsanwaltschaft einen weiteren Mord, der im Rahmen der Morde an F. Appel und L. Vacca verübt wurde, geheim hält und die Täter deckt.

Am Sonntag, den 20. August 1995
traf ich mich mit L. Vacca vor dem Wohnhaus ihrer Eltern. Sie erzählte mir lange und ausführlich von der Strafanzeige, die sie gemeinsam mit ihrem Vater gegen F. Appel gestellt hätte. Dazu von irgendwelchen Drogengeschichten – und in diesem Zusammenhang von ihren „guten, alten Freunden“.
Die Beziehung zwischen L. Vacca und F. Appel ging im Streit auseinander und so ergaben sich Konflikte, bei denen es sich um Geld und Drogen drehte. Diese „guten, alten Freunde“ sagten ihr dabei ihre Unterstützung zu – und so bat mich L. Vacca noch am späten Abend desselben Tages F. Appel abzuholen, um ihn zu einem Treffen mit diesen Freunden zu fahren.
Also im Grunde keine große Sache, zumal ich ohnehin nichts weiter zu tun hatte.
Ein unverwechselbares Datum
Das Datum, dieser 20. August 1995, steht absolut und unabänderlich fest! Sowohl die Eltern L. Vacca´s als auch Mieter des Hauses konnten diesen Tag, als ich mit L. Vacca vor dem Haus auf einer Treppenstufe saß, mit absoluter Sicherheit und damals zeitnah bestätigen. Darüber hinaus gab es weitere, glaubwürdige  Zeugen. Eine Verwechslung dieses Zeitpunktes ist vollkommen unmöglich. 

Die Bierdose
Ich ging lange Zeit davon aus, dass diese Person, die zu mir ins Auto stieg, tatsächlich F. Appel gewesen ist. Den habe ich vorher nie gesehen. Es gab für mich keinen Grund, etwas anderes anzunehmen. Derjenige, den ich für F. Appel hielt, öffnete eine Bierdose. Als sie leer war, verbeulte er sie und warf sie in den Fußraum des PKW´s. Später wollte ich diese Dose immer wieder mal entsor-
gen, aber ich habe ständig darauf vergessen. Im Rahmen der Spurensicherung gewinnt diese Dose an Bedeutung.

„Gute, alte Freunde“ 
Wir trafen diese „guten, alten Freunde“ wie vereinbart an. Sie saßen zu fünft in einem schwarzen BMW (vermutlich 5-er Baureihe). Einer dieser Freunde rief uns zu, wir sollten ihnen hinterher fahren und so folgten wir ihnen, ohne zu wissen, wo es eigentlich hingehen sollte. Außerhalb von Zeegendorf bog dieser BMW links in einen Feldweg ab und hielt an.
Offensichtlich kannte „Pseudo- Appel“ diese Leute gut. Als er bei mir aus dem Auto ausstieg, ging er direkt auf sie zu. Sie begrüßten sich alle wie alte Bekannte – und verschwanden in der Nacht.

Zeuge (Zwischenbemerkung)
Schon auf dem Weg in Richtung Zeegendorf  zeigte mein unbekannter Beifahrer keinerlei Bedenken, obwohl es doch ca. 15 km außerhalb von Bamberg lag. Diese Sorglosigkeit wundert mich heute nicht mehr. In den Ermittlungsakten liegt die Aussage eines Zeugen vor, der L. Vacca auf dem Foto in der Zeitung als gute Bekannte identifiziert hat. Er gab am 29.08.1995 um 12.05 Uhr zu Protokoll an: Ich habe gestern gg. 10.00 Uhr eine Anhalterin von Bbg. nach BT gefahren. Sie wollte weiter nach Berlin. Ich habe gerade die Zeitung gelesen und habe das Bild gesehen. ..."


Gewaltausbruch
Zunächst blieb ich ratlos auf dem Feldweg bei den PKW´s zurück, während-
dessen  Pseudo-Appel gemeinsam mit diesen „guten, alten Freunden“  in der Dunkelheit verschwand.
Ich folgte der Gruppe schließlich nach – und konnte nach einigen Augenblicken erkennen, dass unter diesen Leuten eine Prügelei ausgebrochen war. „Wer mit wem/gegen wen“, war in der Dunkelheit der Nacht nicht zu erkennen. Jedoch ging ich davon aus, dass es „F. Appel“ war, auf den eingeprügelt wurde. Als ich mich ins Geschehen mit einmischte, ging ich selbst zu Boden und es brach zwischen diesen “guten, alten Freunden“  Streit aus. Irgendwer schubste irgendwen und es wurde viel herumgeschrien. Offenbar war die Situation aus dem Ruder gelaufen.
Derjenige, der am meisten herumgeschrien hat, tat sich aus für mich unbegreif-
lichen Gründen irgendwie als Wortführer hervor. Er wies einen aus der Gruppe an mit mir zu F. Appel´s Wohnung zu fahren  (es ging um irgendwelche Drogen). Natürlich ist mir heute schleierhaft, warum man sich von einem unbekannten Vollidioten herumkommandieren lässt - nur weil er am lautesten herummotzen kann. Die ganze Situation war eben außer Kontrolle geraten und er war dem Schein nach der Einzige, der noch sagen konnte, wo es lang-gehen sollte.

Der Typ G. S.
Bei diesem Typen, der dann auf dem Weg zu Appels Wohnung bei mir im Auto saß, handelte es sich um G. S. Ich kannte zum damaligen Zeitpunkt seinen Namen noch nicht. Bei der Vernehmung durch die Kripo habe ich ihn jedoch mehrmals genau beschrieben und ich konnte auch sagen, wo ich ihn vorher schon gesehen habe. Obwohl die Kripo-Beamten sehr genau wussten, von wem ich sprach, bestritten sie mir gegenüber seine Existenz und beschimpften mich als Lügner.

Der Schlüsselbund
Auf dem Weg zu F. Appels Wohnung sprachen wir beide kein Wort. Zurück in der Bamberger Innenstadt stieg G. S. aus dem Auto aus und erklärte, später nachkommen zu wollen. Tatsächlich setzte er sich aber ab. Ihm war der Vorfall offenbar zu heiß. Er übergab mir den Schlüssel zu F. Appels Wohnung. Aus Versehen übergab er mir dabei aber auch seinen eigenen Schlüsselbund.  An diesem Schlüsselbund hing u.a. ein Haustürschlüssel, ein Autoschlüssel und ein Motorrad-Schlüssel. Später lag dieser Schlüsselbund bei mir zu Hause herum. Wenn nicht später die Kripo-Beamten mehrmals von sich aus danach gefragt hätten, hätte ich diese Schlüssel völlig vergessen. Ich habe meine Eltern gleich beim ihrem ersten Besuch bei mir im Gefängnis gebeten, diesen Schlüsselbund bei der Polizei als eindeutig entlastende Beweisspur hin zu den Tätern abzugeben – was sie dann auch getan haben. 


Der Leichenfund
Nachdem ich fremdbestimmt und völlig sinnlos in F. Appels Wohnung herum-gesessen und erfolglos versucht habe, verschiedene Freunde telefonisch zu erreichen, bin ich wieder zurück zum Ort des Geschehens gefahren.
Schließlich fand ich am Tatort eine Leiche.
Viele Jahre lang ging ich davon aus, dass es sich bei diesem Toten um F. Appel gehandelt hätte. Es kam mir noch nicht einmal ansatzweise in den Sinn, dass es sich dabei um eine andere Person gehandelt haben könnte: Tatsächlich kann es sich bei dieser Leiche aber nicht um F. Appel gehandelt haben!
Das Opfer wies keinerlei für mich sichtbare Verletzungen auf, die größeren Blutverlust verursacht hätte. Die Spurensicherung der Kripo hat umfangreich, der Landgerichtsarzt  mit chemischen Mitteln nach Blutspuren gesucht, jedoch nichts finden können.
Hingegen war F. Appel´s Leiche regelrecht zerhackt (Kopf und Arme lagen losgelöst neben dem Torso). Auch Appel´s Blut wurde nicht gefunden, daher sprach die Spurensicherung im Fall. „F. Appel“ auch immer vom „Auffindeort der Leiche“.
Für mich stand immer fest, dass es F. Appel war, der dort von diesen „guten, alten Freunden“ Prügel bezogen hat - und nachdem ich eine Leiche gefunden habe, schloss ich daraus, dass F. Appel während ich zu seiner Wohnung fuhr, an seinen Verletzungen starb. Tatsächlich könnte auch jemand aus der Gruppe der „guten, alten Freunde“ verprügelt worden sein.
In der Finsternis der Nacht konnte ich keine Personen unterscheiden. Ich weiß noch nicht einmal,  wer derjenige war den, ich im Auto dorthin gefahren habe. Ich habe ihn nie kennengelernt.

Tatzeitpunkt des dritten Mordes
Am Zeitpunkt des Geschehens gibt es keinerlei Zweifel. Eine Vielzahl von absolut zuverlässigen Zeugen, sowie kriminologischen Fakten bestätigen unabänderlich den 20. August 1995 als Tatzeitpunkt. Auch das Gericht hat diesen Termin im schriftlichen Urteil bestätigt.
Laut Ermittlungsakten (Bl. 621) stellt die Staatsanwaltschaft jedoch fest, dass F. Appel am 23. August 1995 noch lebend gesehen wurde. Auch der Obduk-
tionsbefund der Gerichtsmedizin spricht im Fall “F. Appel“ von einem Todes-
zeitpunkt, der wesentlich nach dem 20. August liegt. F. Appels Leiche wurde erst am 26. August 1995 gefunden.

So stellen sich also zwangsläufig die Fragen
- wer war dieses unbekannte Opfer?
- wo ist die Leiche geblieben und
- wann hat man die Leiche gegen F. Appel´s Leiche   
  ausgetauscht?


Die Kripo Bamberg und der LOStA Müller-Daams
Obwohl sich gegen mich - Matthias Frey - aus den Ermittlungsakten nicht der allergeringste Anfangsverdacht ergibt, wurde ich (angeblich als Zeuge!) durch eine bewaffnete Kripo-Bande in meiner Wohnung überfallen und verschleppt.
Man hat ohne richterlichen Beschluss bei mir und bei meinen Eltern Haus-
durchsuchungen durchgeführt und den PKW meines Vaters beschlagnahmt. Es hätte andere Zeugen – und Verdächtige! – gegeben, bei den solche Maß-
nahmen vielleicht noch verständlich gewesen wären. Aber mit welchem Argu-
ment konnte die Kripo rechtfertigen, ausgerechnet mich unter derartigen Voraussetzungen festzunehmen?   

Anmerkung:

Für die Hausdurchsuchung hat man sich schon in aller Frühe bei der Gemeinde die Grundriss-
pläne besorgt, gegen 13.30 h das Haus umstellt. War damit keine Gelegenheit, sich innerhalb (längstens!) einer Stunde einen Durchsuchungsbefehl ausstellen zu lassen? Da „recht“-fertigt man dann mit „Gefahr in Verzug“!  Welche Gefahr? Hätte man den Durchsuchungsantrag dem Richter schlüssig begründen können, ihm offenbaren, dass mein einen Schlüsselbund zurückhaben muss? Warum hat man nicht angegeben, wonach überhaupt gesucht wird! Warum ist kein Zeuge zugezogen worden? Warum hat man kein Protokoll gefertigt? Warum hat man ca. zehn (in Worten: Zehn!) Polizeibeamte für eine (so hinterher durch die Staatsanwaltschaft angegeben!) Zeugenvorladung gebraucht? 

Warum, warum …

Rudolf  Frey


V-Mann
Die verantwortlichen Beamten der Kripo Bamberg (N.N.) sowie der Leitende Oberstaatsanwalt Müller-Daams waren durch ihren V-Mann bestens infor-
miert (deshalb wurde auch dem eigentlich zuständigen Staatsanwalt nach dem Bericht an das Ministerium!) sofort die Sachbearbeitung entzogen) und so wusste man von meiner Anwesenheit beim vertuschten Mordfall am 20. August 1995 bei Teuchatz. 
G. S. war ja sogar selbst Polizist. Als er in der Tatnacht des 20. August 1995 auf dem Weg zu Appel´s Wohnung, in der Bamberger Innenstadt bei mir aus dem Auto ausstieg, lag das Polizeirevier schon beinahe auf geringe Sichtweite ent-
fernt. Dass er aus Versehen seinen eigenen Schlüsselbund gemeinsam mit F. Appel´s Wohnungsschlüssel an mich übergab, konnte die Kripo nur von G. S. persönlich erfahren haben. Zum einen wollte G. S. natürlich seine für  ihn ver
mutlich im Auto verlorenen Schlüssel wieder zurück haben. Zum anderen ist ein solcher Beweisgegenstand eine Bombe. Deshalb hat die Kripo ohne jegliche Rechtsgrundlage zu meiner Verhaftung auch gleich den PKW beschlagnahmt und durchsucht. Es ging dabei nicht um ehrlich gemeinte Ermittlungen und Spurensuche! Zur Verschleierung des tatsächlichen Tatgeschehens war es dringend geboten, sämtliche Spuren zu verwischen und Beweisgegenstände verschwinden zu lassen.

Anmerkungen:
Schließlich wurde kein einziges Spurenmaterial ausgewertet, nicht  die Bierdose, Fingerprints,  Faserspuren, DNA-Material,  ……. Die Jacke des Appel usw!
R. Frey

Spurensicherung
Mit einer vollkommen normalen Spurensicherung hätte man im PKW auf dem Beifahrersitz die DNA von F. Appel und G. S. finden müssen. Obwohl in den die Ermittlungsakten eine gründliche Untersuchung der Spurensicherung suggeriert ist  wurde keine DNA sichergestellt und untersucht. Auch die ver-
beulte Bierdose wurde nicht einmal im Sicherstellungs-/Spurenverzeichnis auf-
geführt. Wenn sogar diese Bierdose verschwinden musste, um einen DNA-Nachweis zu verhindern, dann stellt sich mir die Frage nicht mehr ob es denn überhaupt F. Appel war, der zu mir ins Auto eingestiegen ist!

Meine Glaubwürdigkeit
Das deutsche Volk ist von seiner Justiz meist dermaßen überzeugt, dass man einem unschuldig Verurteilten schnell unterstellt, er würde durch erlogene Ungereimtheiten lediglich den Kopf aus der Schlinge ziehen wollen.
Ich sitze bereits seit 1995 im Gefängnis und kann also die Jahre meiner Haft bereits in Jahrzehnten angeben.
Da ich auf meiner Unschuld bestehe, werde ich als „nicht geständig“, „schulduneinsichtig“,  „nicht strafeinsichtig“  bezeichnet. Man macht mir auch zum Vorwurf, dass ich mich nicht am Therapie-Zirkus beteilige. Dort erwartet man nämlich schuld-bewusst weinende Straftäter. Damit kann ich aber nicht dienen.
Mithäftlinge, die zum Teil erst mehrere Jahre nach meiner Verurteilung, genauso wie ich als Mörder zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden, wurden inzwischen schon wieder als „resozialisiert“ und therapiert“ aus der Haft entlassen – oder sie stehen kurz davor. Mir hingegen gewährt die JVA noch nicht einmal die geringsten Haftlockerungen. Stattdessen wurde mir von der Strafvollstreckungskammer Bayreuth die Mindestverbüßungsdauer meiner Strafe ohne sachgerechte Überprüfung meines Falles auf zunächst mindestens 27 1/2 Jahre verlängert. Wenn ich nach Ablauf von fast drei Jahrzehnten noch immer nicht den reuigen Sünder spiele, werde ich bis an mein Lebensende im Gefängnis sitzen. Kann man mir also unterstellen, ich will mir mit Lügenmärchen den Kopf aus der Schlinge ziehen?
Wohl kaum!

Matthias

Kopie:


"Frey Rudolf
Lärchenweg 6
97483 Eltmann                                                                Eltmann, 15. Nov. 2001


1. Staatsanwaltschaft beim
    Bayer. Obersten Landesgericht
    Schleißheimer Straße 139
    80797 München

2. Nachrichtlich:

    a) Staatsanwaltschaft beim
        Oberlandesgericht Bamberg
        Wilhelmsplatz 1
        96047 Bamberg

    b) Staatsanwaltschaft beim
        Landgericht Bamberg
        Wilhelmsplatz 1
        96047 Bamberg 



Namens und im Auftrag meines Sohnes Matthias Frey, geb. 17.06.1968 in Priesendorf, z.Zt. JVA Bayreuth, wiederhole ich seine


Strafanzeige

gegen

.......

wegen

Beihilfe zum Mord.

A)  1. Anläßlich des Auffindens der Leiche des Frank Appel am 26.08.1995 in Teuchatz, Lkrs. Bamberg, wurde am 29.08.1995 mein Sohn Matthias Frey vorläufig festgenommen und legte schließlich ein Geständnis ab (Ermittlungsakten Ks 107 Js 11256/95 -  im Folgenden sind die Ermittlungsakten nicht mehr näher bezeichnet). Mit Urteil der II. Strafkammer des Landgerichts Bamberg vom 26.06.96 wurde Matthias Frey wegen Totschlags z.N. Frank Appel in besonders schwerem Fall und wegen Mordes n.N. Lucia Vacca in besonders schwerem Fall zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.


2. Neben den Geständnissen vor dem Ermittlungsrichter wurde auch das mündliche Geständnis des Matthias während der verantwortlichen Vernehmung in der Nacht vom 29.08.1995 auf 30.08.1995 zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht. Die Kammer hat sich auch in der Urteilsbegründung darauf bezogen (S. 29 Ziff. 3).

Während dieser verantwortlichen Vernehmung (ab Bl. 338 „Fortsetzung der Beschuldigtenvernehmung Matthias FREY“) weist Matthias mehrfach darauf hin, dass er auf Bitten L. Vacca´s hin den später getöteten Frank Appel in das Hafengebiet Bamberg gefahren habe. Dort sei er auf ein von jüngeren Männern besetztes Kraftfahrzeug der Marke „BMW“ (älterer Bauart) gestoßen. Jemand habe ihn gebeten weiter zu fahren und ihnen zu folgen, weil das Auto schon voll besetzt sei. In Teuchatz habe man angehalten, Appel sei aus seinem Fahrzeug ausgestiegen und zu der Gruppe aus dem BMW gegangen. Da habe Matthias in der Finsternis bemerkt, dass auf Appel massiv eingeschlagen worden wäre. In Begleitung eines bestimmten jungen Mannes sei er wieder nach Bamberg  zurück gefahren. Bei einer Rückkehr zum Tatort habe er festgestellt, dass Appel tot sei.

Diesen (in der Niederschrift des Tonbandprotokolls enthaltenen, teils sehr detaillierten Hinweisen) sind - nicht einmal im Ansatz - weder die Ermittlungsbehörden nachgegangen, noch hat sich das Gericht damit auseinandergesetzt.

3.  Im August 1996 hat Matthias Frey an „Richter Dengler Landgericht Bamberg“
einen 28-seitigen Brief geschickt. In diesem Brief sind mehrere Komplexe behandelt,  inhaltlich neben der Rücknahme seines Geständnisses u.a. auch eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Mord. So hat das auch der angesprochene Richter gesehen und deshalb dieses Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bamberg weitergeleitet (Schrei-ben des Landgerichts Bamberg vom 05.11.1996 Az 107 AR 304/96).
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat unter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip die Straftat bisher nicht verfolgt.
 
B)  Der Tatbestand der Mordbeihilfe ergibt sich zum Teil

1. aus der verantwortlichen Vernehmung des Matthias Frey in der Nacht vom 29. auf 30.08.1995, Blatt 374 mit Blatt 392.

2. aus dem Schreiben des Matthias Frey  an „Richter Dengler“ und zwar den Seiten „A“ mit „F“, und  „K“ ab Zeile 11.

3. aus der anliegenden Kopie einer Leseabschrift der handschriftllichen Schilderung des Matthias Frey vom 26.04.1997 - siehe Anlage 1 - .

C) Matthias Frey beschreibt ... an anderer Stelle:

                   Er war kleiner als ich, ca. 175 cm groß, extrem schlanke
                     Figur.
                     Er war damals ca. 5 Jahre älter als ich, so ca. 30 Jahre.
                     Er war an beiden Armen tätowiert und vermutlich auch im
                     Gesicht.
                     Hinter den Ohren trug er seine Haare länger. Die Kopf-
                     haare waren kurz.
                     Er trug eine Jacke ... .

(siehe anliegenden Auszug aus einer Niederschrift vom 13.04.1999 in Kopie - Anlage 2 -)

Die Suche nach ihm unterstützen die in meinem PKW durch die Kripo Bamberg gesicherten Spuren, evtl. auch ein DNA-Vergleich der bei L. Vacca gefundenen Sperma-Spuren, aber auch durch die Zuordnung des durch mich der Polizei übergebenen Schlüsselbundes.
Namentlich benennen kann ihn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit z.B. Frau ... .
Im übrigen ist der Kreis der Mitglieder des MC überschaubar.

D) Die Angaben des Zeugen Matthias Frey werden noch getragen durch verschiedene andere Feststellungen.
So wurden z.B. in Zusammenhang mit der Tat Appel insgesamt vier Geldbeutel gefunden (der von Matthias war da nicht dabei; er wurde von der Kripo sicher gestellt).
Am Tatort Appel wurde von der Polizei u.a. eine Geldbörse gefunden (Bl. 018). Außerdem ein Schlüsselmäppchen mit Geld (Bl. 021). Matthias hat ebenfalls einen Geldbeutel eingesteckt (Bl. 456 Abs. 1) und den in einen Container am Sylvanersee geworfen (Bl. 456 Mitte). Der " ... “, der mit Matthias vom Tatort nach Bamberg zurückfährt, sucht ebenfalls nach Geld in einem für Matthias auffällig kleinen Geldbeutel (Bl. 389 Mitte).
Nur einer dieser Geldbeutel wurde F. Appel zugeordnet. Wem gehörten die anderen drei? Ist es üblich, dass jemand mehrere Geldbeutel mit sich führt? Wenn ausnahmsweise ja, würde jemand dann vier Geldbeutel bei sich tragen?

F. Appel ist nach den Feststellungen der Gerichtsmedizin infolge massiver Schädelverletzungen an Verbluten gestorben. An der Kleidung des M. Frey wurde kein Blut gefunden. Er will z.B. während der Tötung des Appel mit ihm „gerangelt“ haben. Ist es vorstellbar, wenn er etliche Male auf den Kopf des vor ihm stehenden Appel einschlägt, dass seine Kleidung nicht von oben bis unten blutgetränkt ist? Das Blut muß doch nur so gespritzt haben!

Das Tatbeil stammte nicht aus meinem Keller. Es wurde nicht festgestellt, wer der Eigentümer des Tatwerkzeuges ist. Die Polizei hat in dieser Richtung keine Ermittlungen vorgenommen. Überrascht von der Frage des Vorsitzenden Richters mit der Frage, ob das mein Beil sei, habe ich wahrheitsgemäß ausgesagt, ich könne es nicht als das meine identifizieren. Auf Grund der nachträglichen Recherchen kann ich aber beweisen, dass es sich nicht um mein Beil handelt.

Der Zeuge ... hat ausgesagt, ein junger Mann habe die Wohnung Appel in der Nacht von Samstag (20.8.19195)  auf Sonntag (21.08.1995) nach Mitternacht verlassen (Bl. 073, 075 -“zwei Tage später“) und den Zeitpunkt in der Hauptverhandlung noch mit „21. August 1995 gegen “0.30 Uhr“ präzisiert S. 34 der Urteilsgründe) .
Nun ist Appel aber nach den gerichtlichen Feststellungen in der Nacht von 21. auf 22.08.95 getötet worden. Es handelt sich bei der Datumsangabe in der Zeugenaussage ... nicht um einen Schreibfehler: Herr ... wiederholt genau das, was er schon bei der Polizei ausgesagt hat, nämlich Samstag nach Mitternacht, also Sonntag früh! Nach der Ermittlungen der Polizei soll Matthias Frey aber am 21.08.1995 noch bis nach 01.00 Uhr in der Wohnung Appel telefoniert haben (Sachbeweis! Bl. 517). Das Gespräch hat darüber hinaus mehr als eine halbe Stunde gedauert. Wie kann Frey dann die Wohnung um 0.30 Uhr verlassen haben? Das Gericht hat sich nicht damit auseinander gesetzt.

Die Aufzählung könnte zahlreich fortgeführt werden.

Allein aus den hier aufgezeigten Gründen ergibt sich, das Geständnis ist falsch. Es ist nicht in sich schlüssig und vom Gericht nicht verifiziert. Die Behörden haben nicht objektiv ermittelt.

     Rudolf Frey"
.......................................

Kopie: 


S. 2:


Auch der ungeneigte Leser mache sich dazu sein eigenes Bild!
Z.B. zur Äußerung der StA:
" ..., daß entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters im Zusammenhang mit der Tat zum Nachteil von Frank Appel nicht insgesamt vier Geldbeutel gefunden worden sind, sondern daß das Auffinden eines Geldbeutels in den Akten lediglich zum Teil wiederholt dokumentiert ist.":

Es wurde
- von der Polizei u.a. eine Geldbörse gefunden (Bl. 018) und asserviert - 
  Ergänzung: In der Nähe des Fundortes der Leiche
- außerdem ein Schlüsselmäppchen mit Geld (Bl. 021) Ergänzung: Zusätzlich asserviert
- Matthias hat ebenfalls einen Geldbeutel eingesteckt (Bl. 456 Abs. 1). - auch asserviert
- Der " ... “, der mit Matthias vom Tatort nach Bamberg zurückfährt, sucht ebenfalls nach Geld in
  einem dort aufgefundenen, für Matthias auffällig kleinen Geldbeutel (Bl. 389 Mitte). 
Nur einer dieser Geldbeutel wurde F. Appel zugeordnet. Wem gehörten die anderen drei?
Selbst der Herr Staatsanwalt räumt schließlich mehrere Geldbeutel ein mit seiner Feststellung "zum Teil wiederholt" - nur "zum Teil"! Was ja ohnehin nicht stimmt.

Rudolf Frey


















4 Kommentare:

  1. Hm, nun muss mir bitte einmal jemand erklären wie es sein kann oder soll, dass Matthias Frey eine Leiche findet und weiß der Himmel warum nicht sofort die Polizei verständigt. Zumal ja kein Wort in der Darstellung oben darüber verloren wird was er nach dem Fund der Leiche dann warum gemach oder nicht gemacht hat. Das klingt alles äußerst schwammig und nebulös. Geradezu so als ob er da ne wilde Geschichte erzählt. Zumal auch nicht schlüssig ist warum er einen unbekannten der F. Appel sein könnte oder nicht irgend wo hin fährt oder auch nicht. Sehr komisch und nebulös das alles, gerade so wie eine nicht ganz so gut ausgedachte Geschichte mit ganz vielen Löchern drin... Wenn er wirklich unschuldig ist, dann soll er mal her gehen und das was wirklich geschehen ist komplett emotionslos und ohne gefasel und abschweifungen niederschreiben und dann kann man das nachlesen und nachvollziehen. Aber was von Drogen und Waffen erzählen und dann ist da nix im Text drinnen, dass klingt nicht gut ausgedacht. Sorry, aber das ist noch nicht genügend ausgefeilt das alles...

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  2. war die geile lucia damals nicht schwanger?

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  3. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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