Die
verschwundene Leiche
Mit folgender Erklärung zum Tatgeschehen kann ich verdeutlichen,
dass die Kripo Bamberg mit der Staatsanwaltschaft einen weiteren Mord, der im
Rahmen der Morde an F. Appel und L. Vacca verübt wurde, geheim hält und die
Täter deckt.
Am Sonntag, den 20. August
1995
traf ich mich mit L. Vacca vor dem Wohnhaus ihrer Eltern.
Sie erzählte mir lange und ausführlich von der Strafanzeige, die sie gemeinsam
mit ihrem Vater gegen F. Appel gestellt hätte. Dazu von irgendwelchen
Drogengeschichten – und in diesem Zusammenhang von ihren „guten,
alten Freunden“.
Die Beziehung zwischen L. Vacca und F. Appel ging im
Streit auseinander und so ergaben sich Konflikte, bei denen es sich um Geld und
Drogen drehte. Diese „guten, alten Freunde“ sagten ihr dabei ihre
Unterstützung zu – und so bat mich L. Vacca noch am späten Abend desselben
Tages F. Appel abzuholen, um ihn zu einem Treffen mit diesen Freunden zu
fahren.
Also im Grunde keine große
Sache, zumal ich ohnehin nichts weiter zu tun hatte.
Ein
unverwechselbares Datum
Das Datum, dieser 20. August 1995, steht absolut und unabänderlich
fest! Sowohl die Eltern L. Vacca´s als auch Mieter des Hauses konnten diesen
Tag, als ich mit L. Vacca vor dem Haus auf einer Treppenstufe saß, mit absoluter
Sicherheit und damals zeitnah bestätigen. Darüber hinaus gab es weitere, glaubwürdige Zeugen. Eine Verwechslung dieses Zeitpunktes
ist vollkommen unmöglich.
Die
Bierdose
Ich ging lange Zeit davon aus, dass diese Person, die zu
mir ins Auto stieg, tatsächlich F. Appel gewesen ist. Den habe ich vorher nie
gesehen. Es gab für mich keinen Grund, etwas anderes anzunehmen. Derjenige,
den ich für F. Appel hielt, öffnete eine Bierdose. Als sie leer war, verbeulte
er sie und warf sie in den Fußraum des PKW´s. Später wollte ich diese Dose
immer wieder mal entsor-
gen, aber ich habe ständig darauf vergessen. Im Rahmen
der Spurensicherung gewinnt diese Dose an Bedeutung.
„Gute,
alte Freunde“
Wir trafen diese „guten,
alten Freunde“ wie vereinbart an. Sie saßen zu fünft in einem schwarzen BMW
(vermutlich 5-er Baureihe). Einer dieser Freunde rief uns zu, wir sollten ihnen
hinterher fahren und so folgten wir ihnen, ohne zu wissen, wo es eigentlich
hingehen sollte. Außerhalb von Zeegendorf bog dieser BMW links in einen Feldweg
ab und hielt an.
Offensichtlich kannte „Pseudo- Appel“ diese Leute gut.
Als er bei mir aus dem Auto ausstieg, ging er direkt auf sie zu. Sie begrüßten
sich alle wie alte Bekannte – und verschwanden in der Nacht.
Zeuge
(Zwischenbemerkung)
Schon auf dem Weg in Richtung Zeegendorf zeigte
mein unbekannter Beifahrer keinerlei Bedenken, obwohl es doch ca. 15 km
außerhalb von Bamberg lag. Diese Sorglosigkeit wundert mich heute nicht
mehr. In
den Ermittlungsakten liegt die Aussage eines Zeugen vor, der L. Vacca
auf dem
Foto in der Zeitung als gute Bekannte identifiziert hat. Er gab am
29.08.1995 um 12.05 Uhr zu Protokoll an: Ich habe gestern gg. 10.00 Uhr
eine Anhalterin von Bbg. nach BT gefahren. Sie wollte weiter nach
Berlin. Ich habe gerade die Zeitung gelesen und habe das Bild gesehen.
..."
Gewaltausbruch
Zunächst blieb ich ratlos auf dem Feldweg bei den PKW´s
zurück, während-
dessen Pseudo-Appel
gemeinsam mit diesen „guten, alten Freunden“
in der Dunkelheit verschwand.
Ich folgte der Gruppe schließlich nach – und konnte nach
einigen Augenblicken erkennen, dass unter diesen Leuten eine Prügelei
ausgebrochen war. „Wer mit wem/gegen wen“, war in der Dunkelheit der Nacht
nicht zu erkennen. Jedoch ging ich davon aus, dass es „F. Appel“ war, auf den
eingeprügelt wurde. Als ich mich ins Geschehen mit einmischte, ging ich selbst
zu Boden und es brach zwischen diesen “guten, alten Freunden“ Streit aus. Irgendwer schubste irgendwen und
es wurde viel herumgeschrien. Offenbar war die Situation aus dem Ruder
gelaufen.
Derjenige, der am meisten herumgeschrien hat, tat sich
aus für mich unbegreif-
lichen Gründen irgendwie als Wortführer hervor. Er wies
einen aus der Gruppe an mit mir zu F. Appel´s Wohnung zu fahren (es ging um irgendwelche Drogen). Natürlich
ist mir heute schleierhaft, warum man sich von einem unbekannten Vollidioten
herumkommandieren lässt - nur weil er am lautesten herummotzen kann. Die ganze
Situation war eben außer Kontrolle geraten und er war dem Schein nach der Einzige,
der noch sagen konnte, wo es lang-gehen sollte.
Der
Typ G. S.
Bei diesem Typen, der dann auf dem Weg zu Appels Wohnung
bei mir im Auto saß, handelte es sich um G. S. Ich kannte zum damaligen
Zeitpunkt seinen Namen noch nicht. Bei der Vernehmung durch die Kripo habe ich
ihn jedoch mehrmals genau beschrieben und ich konnte auch sagen, wo ich ihn
vorher schon gesehen habe. Obwohl die Kripo-Beamten sehr genau wussten, von wem
ich sprach, bestritten sie mir gegenüber seine Existenz und beschimpften mich
als Lügner.
Der
Schlüsselbund
Auf dem Weg zu F. Appels Wohnung sprachen wir beide kein
Wort. Zurück in der Bamberger Innenstadt stieg G. S. aus dem Auto aus und erklärte,
später nachkommen zu wollen. Tatsächlich setzte er sich aber ab. Ihm war der
Vorfall offenbar zu heiß. Er übergab mir den Schlüssel zu F. Appels Wohnung.
Aus Versehen übergab er mir dabei aber auch seinen eigenen Schlüsselbund. An diesem Schlüsselbund hing u.a. ein Haustürschlüssel,
ein Autoschlüssel und ein Motorrad-Schlüssel. Später lag dieser Schlüsselbund bei
mir zu Hause herum. Wenn nicht später die Kripo-Beamten mehrmals von sich aus danach
gefragt hätten, hätte ich diese Schlüssel völlig vergessen. Ich habe meine
Eltern gleich beim ihrem ersten Besuch bei mir im Gefängnis gebeten, diesen Schlüsselbund
bei der Polizei als eindeutig entlastende Beweisspur hin zu den Tätern abzugeben
– was sie dann auch getan haben.
Der
Leichenfund
Nachdem ich fremdbestimmt
und völlig sinnlos in F. Appels Wohnung herum-gesessen und erfolglos versucht
habe, verschiedene Freunde telefonisch zu erreichen, bin ich wieder zurück zum
Ort des Geschehens gefahren.
Schließlich fand ich am
Tatort eine Leiche.
Viele Jahre lang ging ich davon aus, dass es sich bei
diesem Toten um F. Appel gehandelt hätte. Es kam mir noch nicht einmal
ansatzweise in den Sinn, dass es sich dabei um eine andere Person gehandelt
haben könnte: Tatsächlich kann es sich bei dieser Leiche aber nicht um F. Appel
gehandelt haben!
Das Opfer wies keinerlei für mich sichtbare Verletzungen
auf, die größeren Blutverlust verursacht hätte. Die Spurensicherung der Kripo
hat umfangreich, der Landgerichtsarzt mit chemischen Mitteln nach Blutspuren gesucht,
jedoch nichts finden können.
Hingegen war F. Appel´s Leiche regelrecht zerhackt (Kopf
und Arme lagen losgelöst neben dem Torso). Auch Appel´s Blut wurde nicht
gefunden, daher sprach die Spurensicherung im Fall. „F. Appel“ auch immer vom
„Auffindeort der Leiche“.
Für mich stand immer fest, dass es F. Appel war, der dort
von diesen „guten, alten Freunden“ Prügel bezogen hat - und nachdem ich eine
Leiche gefunden habe, schloss ich daraus, dass F. Appel während ich zu seiner
Wohnung fuhr, an seinen Verletzungen starb. Tatsächlich könnte auch jemand aus
der Gruppe der „guten, alten Freunde“ verprügelt worden sein.
In der Finsternis der Nacht konnte ich keine Personen
unterscheiden. Ich weiß noch nicht einmal, wer derjenige war den, ich im Auto dorthin
gefahren habe. Ich habe ihn nie kennengelernt.
Tatzeitpunkt
des dritten Mordes
Am Zeitpunkt des Geschehens gibt es keinerlei Zweifel.
Eine Vielzahl von absolut zuverlässigen Zeugen, sowie kriminologischen Fakten
bestätigen unabänderlich den 20. August 1995 als Tatzeitpunkt. Auch das Gericht
hat diesen Termin im schriftlichen Urteil bestätigt.
Laut Ermittlungsakten (Bl. 621) stellt die Staatsanwaltschaft
jedoch fest, dass F. Appel am 23. August 1995 noch lebend gesehen wurde. Auch
der Obduk-
tionsbefund der Gerichtsmedizin spricht im Fall “F. Appel“ von einem
Todes-
zeitpunkt, der wesentlich nach dem 20. August liegt. F. Appels Leiche
wurde erst am 26. August 1995 gefunden.
So stellen sich also zwangsläufig die Fragen
- wer war dieses unbekannte
Opfer?
- wo ist die Leiche geblieben
und
-
wann hat man die Leiche gegen F. Appel´s Leiche
ausgetauscht?
Die
Kripo Bamberg und der LOStA Müller-Daams
Obwohl sich gegen mich - Matthias Frey - aus den
Ermittlungsakten nicht der allergeringste Anfangsverdacht ergibt, wurde ich (angeblich
als Zeuge!) durch eine bewaffnete Kripo-Bande in meiner Wohnung überfallen und
verschleppt.
Man hat ohne richterlichen Beschluss bei mir und bei
meinen Eltern Haus-
durchsuchungen durchgeführt und den PKW meines Vaters
beschlagnahmt. Es hätte andere Zeugen – und Verdächtige! – gegeben, bei den
solche Maß-
nahmen vielleicht noch verständlich gewesen wären. Aber mit welchem
Argu-
ment konnte die Kripo rechtfertigen, ausgerechnet mich unter derartigen
Voraussetzungen festzunehmen?
Anmerkung:
Für die Hausdurchsuchung hat man sich
schon in aller Frühe bei der Gemeinde die Grundriss-
pläne besorgt, gegen 13.30 h
das Haus umstellt. War damit keine Gelegenheit, sich innerhalb (längstens!)
einer Stunde einen Durchsuchungsbefehl ausstellen zu lassen? Da „recht“-fertigt
man dann mit „Gefahr in Verzug“! Welche
Gefahr? Hätte man den Durchsuchungsantrag dem Richter schlüssig begründen
können, ihm offenbaren, dass mein einen Schlüsselbund zurückhaben muss? Warum
hat man nicht angegeben, wonach überhaupt
gesucht wird! Warum ist kein Zeuge zugezogen worden? Warum hat man kein Protokoll
gefertigt? Warum hat man ca. zehn (in Worten: Zehn!) Polizeibeamte für eine (so
hinterher durch die Staatsanwaltschaft angegeben!) Zeugenvorladung gebraucht?
Warum, warum …
Rudolf Frey
V-Mann
Die verantwortlichen Beamten
der Kripo Bamberg (N.N.) sowie der Leitende Oberstaatsanwalt Müller-Daams waren
durch ihren V-Mann bestens infor-
miert (deshalb wurde auch dem eigentlich zuständigen
Staatsanwalt nach dem Bericht an das Ministerium!) sofort die Sachbearbeitung
entzogen) und so wusste man von meiner
Anwesenheit beim vertuschten Mordfall am 20. August 1995 bei Teuchatz.
G. S. war ja sogar selbst Polizist. Als er in
der Tatnacht des 20. August 1995 auf dem Weg zu Appel´s Wohnung, in der
Bamberger Innenstadt bei mir aus dem Auto ausstieg, lag das Polizeirevier schon
beinahe auf geringe Sichtweite ent-
fernt. Dass er aus Versehen seinen eigenen
Schlüsselbund gemeinsam mit F. Appel´s Wohnungsschlüssel an mich übergab, konnte
die Kripo nur von G. S. persönlich erfahren haben. Zum einen wollte G.
S. natürlich seine für ihn
ver
mutlich im Auto verlorenen Schlüssel wieder zurück haben. Zum anderen ist
ein solcher Beweisgegenstand eine Bombe. Deshalb hat die Kripo ohne jegliche
Rechtsgrundlage zu meiner Verhaftung auch gleich den PKW beschlagnahmt und
durchsucht. Es ging dabei nicht um ehrlich gemeinte Ermittlungen und Spurensuche!
Zur Verschleierung des tatsächlichen Tatgeschehens war es dringend geboten,
sämtliche Spuren zu verwischen und Beweisgegenstände verschwinden zu lassen.
Anmerkungen:
Schließlich wurde kein einziges
Spurenmaterial ausgewertet, nicht die
Bierdose, Fingerprints, Faserspuren,
DNA-Material, ……. Die Jacke des Appel
usw!
R. Frey
Spurensicherung
Mit einer vollkommen normalen Spurensicherung hätte man
im PKW auf dem Beifahrersitz die DNA von F. Appel und G. S. finden müssen.
Obwohl in den die Ermittlungsakten eine gründliche Untersuchung der Spurensicherung
suggeriert ist wurde keine DNA
sichergestellt und untersucht. Auch die ver-
beulte Bierdose wurde nicht einmal
im Sicherstellungs-/Spurenverzeichnis auf-
geführt. Wenn sogar diese Bierdose
verschwinden musste, um einen DNA-Nachweis zu verhindern, dann stellt sich
mir die Frage nicht mehr ob es denn überhaupt F. Appel war, der zu mir ins
Auto eingestiegen ist!
Meine
Glaubwürdigkeit
Das deutsche Volk ist von seiner Justiz meist dermaßen
überzeugt, dass man einem unschuldig Verurteilten schnell unterstellt, er
würde durch erlogene Ungereimtheiten lediglich den Kopf aus der Schlinge ziehen
wollen.
Ich sitze bereits seit 1995 im Gefängnis und kann also
die Jahre meiner Haft bereits in Jahrzehnten angeben.
Da ich auf meiner Unschuld bestehe, werde ich als „nicht
geständig“, „schulduneinsichtig“, „nicht strafeinsichtig“ bezeichnet. Man macht mir auch zum Vorwurf,
dass ich mich nicht am Therapie-Zirkus beteilige. Dort erwartet man nämlich
schuld-bewusst weinende Straftäter. Damit kann ich aber nicht dienen.
Mithäftlinge, die zum Teil erst mehrere Jahre nach meiner
Verurteilung, genauso wie ich als Mörder zu lebenslangen Haftstrafen
verurteilt wurden, wurden inzwischen schon wieder als „resozialisiert“ und therapiert“
aus der Haft entlassen – oder sie stehen kurz davor. Mir hingegen gewährt die
JVA noch nicht einmal die geringsten Haftlockerungen. Stattdessen wurde mir von
der Strafvollstreckungskammer Bayreuth die Mindestverbüßungsdauer meiner
Strafe ohne sachgerechte Überprüfung meines Falles auf zunächst mindestens 27
1/2 Jahre verlängert. Wenn ich nach Ablauf von fast drei Jahrzehnten noch
immer nicht den reuigen Sünder spiele, werde ich bis an mein Lebensende im
Gefängnis sitzen. Kann man mir also unterstellen, ich will mir mit
Lügenmärchen den Kopf aus der Schlinge ziehen?
Wohl kaum!
Matthias
Kopie:
"Frey Rudolf
Lärchenweg 6
97483 Eltmann
Eltmann, 15. Nov. 2001
1. Staatsanwaltschaft
beim
Bayer. Obersten Landesgericht
Schleißheimer Straße 139
80797 München
2. Nachrichtlich:
a) Staatsanwaltschaft beim
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz
1
96047 Bamberg
b) Staatsanwaltschaft beim
Landgericht
Bamberg
Wilhelmsplatz
1
96047
Bamberg
Namens und im Auftrag meines Sohnes Matthias Frey, geb.
17.06.1968 in Priesendorf, z.Zt. JVA Bayreuth, wiederhole ich seine
Strafanzeige
gegen
.......
wegen
Beihilfe zum Mord.
A) 1. Anläßlich des Auffindens der Leiche
des Frank Appel am 26.08.1995 in Teuchatz, Lkrs. Bamberg, wurde am 29.08.1995
mein Sohn Matthias Frey vorläufig festgenommen und legte schließlich ein
Geständnis ab (Ermittlungsakten Ks 107 Js 11256/95 - im Folgenden sind die Ermittlungsakten nicht
mehr näher bezeichnet). Mit Urteil der II. Strafkammer des Landgerichts Bamberg
vom 26.06.96 wurde Matthias Frey
wegen Totschlags z.N. Frank Appel in besonders schwerem Fall und wegen Mordes
n.N. Lucia Vacca in besonders schwerem Fall zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
2. Neben den
Geständnissen vor dem Ermittlungsrichter wurde auch das mündliche Geständnis
des Matthias während der verantwortlichen Vernehmung in der Nacht vom
29.08.1995 auf 30.08.1995 zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht. Die
Kammer hat sich auch in der Urteilsbegründung darauf bezogen (S. 29 Ziff. 3).
Während dieser verantwortlichen Vernehmung (ab Bl. 338
„Fortsetzung der Beschuldigtenvernehmung Matthias FREY“) weist Matthias
mehrfach darauf hin, dass er auf Bitten L. Vacca´s hin den später getöteten
Frank Appel in das Hafengebiet Bamberg gefahren habe. Dort sei er auf ein von
jüngeren Männern besetztes Kraftfahrzeug der Marke „BMW“ (älterer Bauart)
gestoßen. Jemand habe ihn gebeten weiter zu fahren und ihnen zu folgen, weil
das Auto schon voll besetzt sei. In Teuchatz habe man angehalten, Appel sei
aus seinem Fahrzeug ausgestiegen und zu der Gruppe aus dem BMW gegangen. Da
habe Matthias in der Finsternis bemerkt, dass auf Appel massiv eingeschlagen
worden wäre. In Begleitung eines bestimmten jungen Mannes sei er wieder nach
Bamberg zurück gefahren. Bei einer
Rückkehr zum Tatort habe er festgestellt, dass Appel tot sei.
Diesen (in der Niederschrift des Tonbandprotokolls
enthaltenen, teils sehr detaillierten Hinweisen) sind - nicht einmal im Ansatz
- weder die Ermittlungsbehörden nachgegangen, noch hat sich das Gericht damit
auseinandergesetzt.
3. Im August 1996 hat Matthias Frey an „Richter
Dengler Landgericht Bamberg“
einen 28-seitigen Brief geschickt. In diesem Brief sind
mehrere Komplexe behandelt, inhaltlich
neben der Rücknahme seines Geständnisses u.a. auch eine Strafanzeige wegen
Beihilfe zum Mord. So hat das auch der angesprochene Richter gesehen und
deshalb dieses Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bamberg weitergeleitet
(Schrei-ben des Landgerichts Bamberg vom 05.11.1996 Az 107 AR 304/96).
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat unter Verstoß gegen das
Legalitätsprinzip die Straftat bisher nicht verfolgt.
B) Der Tatbestand der Mordbeihilfe ergibt sich
zum Teil
1. aus der
verantwortlichen Vernehmung des Matthias Frey in der Nacht vom 29. auf
30.08.1995, Blatt 374 mit Blatt 392.
2. aus dem
Schreiben des Matthias Frey an „Richter
Dengler“ und zwar den Seiten „A“ mit „F“, und
„K“ ab Zeile 11.
3. aus der
anliegenden Kopie einer Leseabschrift der handschriftllichen Schilderung des
Matthias Frey vom 26.04.1997 - siehe Anlage 1 - .
C) Matthias Frey
beschreibt ... an anderer Stelle:
„Er war
kleiner als ich, ca. 175 cm groß, extrem schlanke
Figur.
Er war damals ca. 5 Jahre älter als ich, so ca. 30 Jahre.
Er war an beiden Armen tätowiert und vermutlich auch im
Gesicht.
Hinter den Ohren trug er seine Haare länger. Die Kopf-
haare waren kurz.
Er trug eine Jacke ... .
(siehe anliegenden Auszug aus
einer Niederschrift vom 13.04.1999 in Kopie - Anlage 2 -)
Die Suche nach ihm unterstützen die in meinem PKW durch die
Kripo Bamberg gesicherten Spuren, evtl. auch ein DNA-Vergleich der bei L. Vacca
gefundenen Sperma-Spuren, aber auch durch die Zuordnung des durch mich der
Polizei übergebenen Schlüsselbundes.
Namentlich benennen kann ihn mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit z.B. Frau ... .
Im übrigen ist der Kreis der Mitglieder des MC überschaubar.
D) Die Angaben
des Zeugen Matthias Frey werden noch getragen durch verschiedene andere
Feststellungen.
So wurden z.B. in Zusammenhang mit der Tat Appel insgesamt
vier Geldbeutel gefunden (der von Matthias war da nicht dabei; er wurde von der
Kripo sicher gestellt).
Am Tatort Appel wurde von der Polizei u.a. eine Geldbörse
gefunden (Bl. 018). Außerdem ein Schlüsselmäppchen mit Geld (Bl. 021). Matthias
hat ebenfalls einen Geldbeutel eingesteckt (Bl. 456 Abs. 1) und den in einen
Container am Sylvanersee geworfen (Bl. 456 Mitte). Der " ... “, der mit
Matthias vom Tatort nach Bamberg zurückfährt, sucht ebenfalls nach Geld in
einem für Matthias auffällig kleinen Geldbeutel (Bl. 389 Mitte).
Nur einer dieser Geldbeutel wurde F. Appel zugeordnet. Wem
gehörten die anderen drei? Ist es üblich, dass jemand mehrere Geldbeutel mit
sich führt? Wenn ausnahmsweise ja, würde jemand dann vier Geldbeutel bei sich tragen?
F. Appel ist nach den Feststellungen der Gerichtsmedizin
infolge massiver Schädelverletzungen an Verbluten gestorben. An der Kleidung
des M. Frey wurde kein Blut gefunden. Er will z.B. während der Tötung des Appel
mit ihm „gerangelt“ haben. Ist es vorstellbar, wenn er etliche Male auf den
Kopf des vor ihm stehenden Appel einschlägt, dass seine Kleidung nicht von oben
bis unten blutgetränkt ist? Das Blut muß doch nur so gespritzt haben!
Das Tatbeil stammte nicht aus meinem Keller. Es wurde nicht
festgestellt, wer der Eigentümer des Tatwerkzeuges ist. Die Polizei hat in
dieser Richtung keine Ermittlungen vorgenommen. Überrascht von der Frage des
Vorsitzenden Richters mit der Frage, ob das mein Beil sei, habe ich
wahrheitsgemäß ausgesagt, ich könne es nicht als das meine identifizieren. Auf
Grund der nachträglichen Recherchen kann ich aber beweisen, dass es sich nicht
um mein Beil handelt.
Der Zeuge ... hat ausgesagt, ein junger Mann habe die
Wohnung Appel in der Nacht von Samstag (20.8.19195) auf Sonntag (21.08.1995) nach Mitternacht verlassen
(Bl. 073, 075 -“zwei Tage später“) und den Zeitpunkt in der Hauptverhandlung
noch mit „21. August 1995 gegen “0.30 Uhr“ präzisiert S. 34 der Urteilsgründe)
.
Nun ist Appel aber nach den
gerichtlichen Feststellungen in
der Nacht von 21. auf 22.08.95 getötet worden. Es handelt sich bei der
Datumsangabe in der Zeugenaussage ... nicht um einen Schreibfehler: Herr
... wiederholt genau das, was er schon bei der Polizei ausgesagt hat,
nämlich
Samstag nach Mitternacht, also Sonntag früh! Nach der Ermittlungen der
Polizei
soll Matthias Frey aber am 21.08.1995 noch bis nach 01.00 Uhr in der
Wohnung
Appel telefoniert haben (Sachbeweis! Bl. 517). Das Gespräch hat darüber
hinaus
mehr als eine halbe Stunde gedauert. Wie kann Frey dann die Wohnung um
0.30 Uhr
verlassen haben? Das Gericht hat sich nicht damit auseinander gesetzt.
Die Aufzählung könnte zahlreich fortgeführt werden.
Allein aus den hier aufgezeigten Gründen ergibt sich, das
Geständnis ist falsch. Es ist nicht in sich schlüssig und vom Gericht nicht
verifiziert. Die Behörden haben nicht objektiv ermittelt.
Rudolf Frey"
.......................................
Kopie:
S. 2:
Auch der ungeneigte Leser mache sich dazu sein eigenes Bild!
Z.B. zur Äußerung der StA:
" ..., daß entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters im Zusammenhang mit der Tat zum Nachteil von Frank Appel nicht insgesamt vier Geldbeutel gefunden worden sind, sondern daß das Auffinden eines Geldbeutels in den Akten lediglich zum Teil wiederholt dokumentiert ist.":
Es wurde
- von der Polizei u.a. eine Geldbörse gefunden (Bl. 018) und asserviert -
Ergänzung: In der Nähe des Fundortes der Leiche
- außerdem ein Schlüsselmäppchen mit Geld (Bl. 021) Ergänzung: Zusätzlich asserviert
- Matthias hat ebenfalls einen Geldbeutel eingesteckt (Bl. 456 Abs. 1). - auch asserviert
- Der " ... “, der mit Matthias vom Tatort nach Bamberg zurückfährt, sucht ebenfalls nach Geld in
einem dort aufgefundenen, für Matthias auffällig kleinen Geldbeutel (Bl. 389 Mitte).
Nur einer dieser Geldbeutel wurde F. Appel zugeordnet. Wem gehörten die anderen drei?
Selbst der Herr Staatsanwalt räumt schließlich mehrere Geldbeutel ein mit seiner Feststellung "zum Teil wiederholt" - nur "zum Teil"! Was ja ohnehin nicht stimmt.
Rudolf Frey
.......................................
Kopie:
S. 2:
Auch der ungeneigte Leser mache sich dazu sein eigenes Bild!
Z.B. zur Äußerung der StA:
" ..., daß entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters im Zusammenhang mit der Tat zum Nachteil von Frank Appel nicht insgesamt vier Geldbeutel gefunden worden sind, sondern daß das Auffinden eines Geldbeutels in den Akten lediglich zum Teil wiederholt dokumentiert ist.":
Es wurde
- von der Polizei u.a. eine Geldbörse gefunden (Bl. 018) und asserviert -
Ergänzung: In der Nähe des Fundortes der Leiche
- außerdem ein Schlüsselmäppchen mit Geld (Bl. 021) Ergänzung: Zusätzlich asserviert
- Matthias hat ebenfalls einen Geldbeutel eingesteckt (Bl. 456 Abs. 1). - auch asserviert
- Der " ... “, der mit Matthias vom Tatort nach Bamberg zurückfährt, sucht ebenfalls nach Geld in
einem dort aufgefundenen, für Matthias auffällig kleinen Geldbeutel (Bl. 389 Mitte).
Nur einer dieser Geldbeutel wurde F. Appel zugeordnet. Wem gehörten die anderen drei?
Selbst der Herr Staatsanwalt räumt schließlich mehrere Geldbeutel ein mit seiner Feststellung "zum Teil wiederholt" - nur "zum Teil"! Was ja ohnehin nicht stimmt.
Rudolf Frey
Hm, nun muss mir bitte einmal jemand erklären wie es sein kann oder soll, dass Matthias Frey eine Leiche findet und weiß der Himmel warum nicht sofort die Polizei verständigt. Zumal ja kein Wort in der Darstellung oben darüber verloren wird was er nach dem Fund der Leiche dann warum gemach oder nicht gemacht hat. Das klingt alles äußerst schwammig und nebulös. Geradezu so als ob er da ne wilde Geschichte erzählt. Zumal auch nicht schlüssig ist warum er einen unbekannten der F. Appel sein könnte oder nicht irgend wo hin fährt oder auch nicht. Sehr komisch und nebulös das alles, gerade so wie eine nicht ganz so gut ausgedachte Geschichte mit ganz vielen Löchern drin... Wenn er wirklich unschuldig ist, dann soll er mal her gehen und das was wirklich geschehen ist komplett emotionslos und ohne gefasel und abschweifungen niederschreiben und dann kann man das nachlesen und nachvollziehen. Aber was von Drogen und Waffen erzählen und dann ist da nix im Text drinnen, dass klingt nicht gut ausgedacht. Sorry, aber das ist noch nicht genügend ausgefeilt das alles...
AntwortenLöschenwar die geile lucia damals nicht schwanger?
AntwortenLöschenJa, war sie.
AntwortenLöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
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